Die DSGVO schreibt vor, geeignete technische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Damit sind neben Maßnahmen im IT- Bereich auch solche gemeint, die physisch realisiert werden können. Das könnte sein:
- Tür- und Fenstersicherungen
- Sicherheits- oder Codeschlösser
- Alarmanlagen und Videoüberwachung
- Aktenvernichter in geeigneter Sicherheitsstufe
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